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Individuelle persönliche Beratung
Mo. - Fr. 9:00 - 18:00 Uhr
Sa. 9:00 - 13:00 Uhr
Leipziger Strasse 6, 27232 Sulingen
I. I. Geltungsbereich, Geltung der VOB
1. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
3. Übernehmen wir auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage von Bauelementen, so ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), und zwar die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C) Bestandteil aller Angebote und Verträge über solche Bauleistungen. Die VOB wird dem Kunden in diesem Fall ausgehändigt.
II. Vertragsschluss, Beschaffenheit der Ware
1. Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn dem Kunden unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit den Lieferungen und Leistungen beginnen.
2. Wir können an uns gerichtete Angebote innerhalb von 14 Tagen annehmen.
3. Bei Internet-Versteigerungen oder sonstigen Verkäufen gegen Höchstgebot vollzieht sich der Vertragsschluss automatisch mit dem jeweils Meistbietenden beim Ende der Auktion.
4. Für den Inhalt des Vertrages maßgebend sind unser Angebot, unsere schriftliche Auftragsbestätigung und diese Bedingungen.
5. Teillieferungen sind nur zulässig, wenn sie mit dem Kunden vereinbart sind, dem Kunden zumutbar sind oder sie aufgrund einzelner, voneinander getrennter Bestellvorgänge erfolgen.
6. Trotz sorgfältiger Herstellung der Holzprodukte kann es zu Abweichungen von Katalogbildern bzw. Ausstellungsstücken kommen. Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen können sein: kleine Trockenrisse als Seiten- und Kernriß, festverwachsene Äste, Harzaustritt, Astlöcher.
7. Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die von den Lieferwerken beanspruchten Toleranzen hinsichtlich der Dicke, Farbe oder Struktur, sonstiger Maße, sowie der Fehler usw. werden auch von uns in Anspruch genommen.
8. Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Ware gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung genannt sind.
9. Erklärungen zur Beschaffenheit der Ware stellen im Zweifel nur dann eine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet haben.
10. Scheiben werden bei allen Bausätzen kostenlos mitgeliefert, obliegen jedoch nicht dem Lieferumfang des Bausatzes und somit nicht dem Gewährleistungsanspruch.
III. Lieferung, Gefahrübergang
1. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk.
2. Verbindliche Liefer- und Leistungstermine vereinbaren wir nur schriftlich. Liefertermine bezeichnen nur bei Frei-Haus-Lieferungen den Tag des Wareneingangs beim Kunden, ansonsten den Tag des Warenausgangs bei uns.
3. Wir kommen nicht vor Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist mit unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung in Verzug.
4. Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Verzug befinden.
5. Wir sind berechtigt, von genannten Lieferterminen abzuweichen, wenn wir trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages von unserem Vorlieferanten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert werden, es ei denn, wir haben dies zu verschulden.
6. Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Weitere Wege und Mehraufwand bei Lieferung werden nachbelastet und separat in Rechnung gestellt.
IV. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
1. Von uns genannte Preise gelten brutto frei Haus einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und Verpackung (mit Ausnahme von Leih- und Tauschverpackung), es sei denn, wir haben mit dem Kunden etwas anderes schriftlich vereinbart.
2. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort unserer Niederlassung, es sei denn, sie überschreiten an angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.
3. Unsere Rechnungen sind in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt, ohne dass es einer weiteren Erklärung durch uns bedarf, 30 Tage nach dem Rechnungsdatum in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat und der Kunde in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen worden ist.
4. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, an uns Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen.
5. Hat die Kaufsache Mängel, steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Ware ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
6. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf unserer Zustimmung.
7. Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EURO nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
V. Mängel der Kaufsache
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung eines Mangels per Telefax oder e-mail, anzuzeigen (Absendung genügt). Die Mängel sind dabei detailliert zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte dar.
VI. Haftungsbeschränkungen, Rücktrittsausschluss
1. Für vorsätzlich verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem ProdHG haften wir unbeschränkt. In demselben Umfang haften wir auch im Falle einer Garantie.
2. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haften wir beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
3. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir nur in den in Absatz 1 und 2 genannten Fällen.
4. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden sind ganz ausgeschlossen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und - ausschlüsse gelten auch für unsere Organe, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.
6. Liegt eine Pflichtverletzung vor, die wir nicht zu vertreten haben und die keinen Mangel der Ware darstellt, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrage nicht berechtigt. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch uns zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
VII. Haftung bei Lieferverzug und Unmöglichkeit
1. Bei Lieferverzögerung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns, einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen ist unsere Haftung auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung auf 3% des Wertes der Lieferung, maximal jedoch 15% dieses Wertes begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Ist uns die Lieferung unmöglich, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz der vergeblicher Aufwendungen auf 15% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Haftung und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung aus dem Vertrag unser alleiniges Eigentum.
2. Die Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wird unsere Ware mit anderen Sachen verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sache zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Wir nehmen die Anteilsübertragung an. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich für uns.
3. Forderungen aus eventuellem Weiterverkauf der Ware, Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
4. Der Kunde tritt für den Fall der Beschädigung unserer Ware seine Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft, bei der er die Ware gegen Schäden versichert hat sowie etwaige Ansprüche gegen Dritte hiermit im Vorwege ab. Wir nehmen die Abtretung an.
IX. Verjährungsfristen
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Ware oder aus anderem Grund verjähren in zwei Jahren, unabhängig von der Rechtsgrundlage. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln 12 Monate, wenn dieses nicht anders vereinbart wurde.
2. Ansprüche wegen eines Mangels der Ware, der in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das in einem Grundstück eingetragen werden kann, besteht, verjähren in drei Jahren.
3. Abweichend von den Ziffern IX. 1, 2 gelten für folgende Ansprüche des Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen:
a) Ansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
b) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigen eines Mangels.
4. Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenschutz
1. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
2. Hat der Kunde keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
3. Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, die oben genannten Geschäftsbedingungen im vollen Umfang gelesen und akzeptiert zu haben!
Telefax: 04271-9350-22
E-Mail: info@hgm-motzner.deKontaktformularFacebookInstagram