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Das Holzgartenhaus ist ein beliebtes Nebengebäude, das besonders auf Grundstücken mit großen Gärten Anklang findet. Hier kann es unterschiedliche Funktionen erfüllen: als Schuppen für Ihre Gartengeräte, als Aufenthaltsort für die Grillparty oder als Freizeithaus für Ihre Gäste. Dabei ist es den gleichen Umständen wie Ihr Wohnhaus ausgesetzt. Sturm, Schnee und andere Wetterverhältnisse können sich auf das Häuschen auswirken und in der Folge zu Schäden führen. Auch Vandalismus ist nicht vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie andere unvorhergesehene Ereignisse. Als Eigentümer stellt sich Ihnen also die Frage, ob das Häuschen im Garten in Ihrer Gebäudeversicherung inbegriffen ist.
Bei einer Gebäudeversicherung gelten unterschiedliche Richtlinien, Bedingungen und Tarife. Wir geben Ihnen bei Gartenhaus-Günstig einen kleinen Überblick, worauf Sie achten sollten.
Haben Sie ein Grundstück mitsamt Haus und einem Holzgartenhaus erworben, ist dieses häufig bereits in der Versicherung eingeschlossen. Prüfen Sie den Versicherungsschein, ob alle Gartenhäuser, Garagen und Carports aufgeführt sind.
Bei Abschluss einer neuen Versicherung, spielt in den meisten Fällen die Größe des Gartenhauses eine wichtige Rolle. Häuschen von etwa 25 bis 40 Quadratmetern gelten als normal groß und werden oft beitragsfrei mitversichert. Beachten Sie dabei, alle Nebengebäude mit in den Antrag aufzunehmen. So können Sie später mögliche Unstimmigkeiten vermeiden und sich rechtlich sicher sein, dass all Ihre Bauten entsprechend versichert sind.
Möchten Sie ein Gartenhaus später günstig mit in die Versicherung aufnehmen lassen, informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die geltenden Regelungen. Besitzen Sie ein Freizeithaus oder etwa eine große Garage oder ein Carport könnte eine zusätzliche Versicherung beziehungsweise die Erhöhung des vorhandenen Tarifes notwendig werden.
Achten Sie beim Abschluss Ihrer Versicherung auf die Einzelheiten. Steht Ihr Holzgartenhaus in einer Kleingartenanlage, sind diese häufig nicht in der Gebäudeversicherung inbegriffen. Einige Vereine bieten für Ihre Mitglieder eine entsprechende Versicherung für das Gartenhaus günstig an. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Details, dass diese auch alle Arten von Schäden einschließen. Alternativ können Sie eine gesonderte Versicherung für Ihr Häuschen beantragen.
Darüber hinaus sollten bestimmte Leistungen in der Versicherung festgelegt sein. So sollten etwa Bewegungs- und Schuttkosten sowie Aufräumungs- und Abbruchkosten abgedeckt sein, falls durch einen umgestürzten Baum oder einen Brand Schäden entstanden sind, die einen Abtransport des Gartenhauses erfordern. Darüber hinaus sollten sie klären, ob die Versicherung ganzjährig oder saisonal greift und ob bestimmte Anforderungen zum Diebstahlschutz, beispielsweise ein bestimmtes Schloss, vorgeschrieben sind. Neben der Gebäudeversicherung lohnt sich ebenfalls eine Hausratsversicherung. Diese deckt das Inventar ab, das sich in Ihrem Holzgartenhaus befindet.
Telefax: 04271-9350-22
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