04271-9350-0
Individuelle persönliche Beratung
Mo. - Fr. 9:00 - 18:00 Uhr
Sa. 9:00 - 13:00 Uhr
Gartenfreunde aufgepasst: Das A und O bei der Gartenhaus-Konstruktion ist die Statik. Möchten Sie ein Haus in Ihrem Garten errichten, sollte eine sichere Gartenhaus-Statik gewährleistet sein. Bei Gartenhaus-Günstig stehen Ihnen zahlreiche Gartenhäuser aus Holz zur Verfügung. Fragen Sie ein Gartenhaus bei uns an, stellen wir Ihnen selbstverständlich einen umfassenden Service zur Verfügung. Unsere Leistungen erfassen unter anderem den Gartenhaus-Aufbau vor Ort. Natürlich haben Sie daneben die Möglichkeit, Ihr Gartenhaus persönlich zu errichten. Hierbei gibt es allerdings eine Sache, die es zu beachten gilt: Die Statik Ihres Gartenhauses.
Der Begriff „Statik“ meint die Gartenhaus-Standsicherheit. Das Fundament, das aus einer Bodenplatte oder einem Streifenfundament besteht, muss bestimmte Lasten und Kräfte aushalten. Beispiele für solche Belastungen sind etwa die eigene Schwere oder die Belastung von Schneemassen im Winter. Auch waagerechten Kräften, wie etwa Wind oder Erschütterungen, die beispielsweise durch den Straßenverkehr verursacht werden, muss das Gartenhaus gerecht werden. Zudem darf sich der Untergrund unter Ihrem Haus nicht absenken. Dem Fundament kommt bezüglich der Statik Ihres Gartenhauses eine ganz besondere Aufgabe zu: So sichert es, je nach Lage, Hohlräume, die unter der Erdoberfläche liegen, gegen Grund-, Sicker- oder Flutwasser ab. Das Fundament schützt Ihre Bausubstanz zusätzlich vor von unten eindringender Feuchtigkeit. Bei der Statik des Gartenhauses gelten darüber hinaus gesetzliche Vorschriften, die unabhängig von einer Baugenehmigung einzuhalten sind. Die Anforderungen hinsichtlich der Statik des Gartenhauses sind in den sogenannten Eurocodes sowie in einem Regelwerk der Europäischen Union festgelegt. Statische Berechnungen von Holzgartenhäusern richten sich nach Eurocode 5 DIN EN1995-1-1.
Möchten Sie ein Holzhaus selbst aufbauen, ist es ratsam, die Statik des Gartenhauses von einer Fachperson berechnen zu lassen. Die Grundlage der Statik bildet meist die Zeichnung eines Architekten, für die Berechnung der Baukonstruktion sind allerdings grundsätzlich Baustatiker zuständig. Diese ermitteln etwa die Belastbarkeit von der Bodenplatte, den Wänden, der Decke und des weiteren Tragwerks für Sie. Unter Umständen benötigt Ihr Gartenhaus zusätzlich einen Standsicherheitsnachweis. Dieser kann Ihnen in der Regel von einem staatlich geprüften Bautechniker oder Ingenieur ausgestellt werden. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen für den Bau Ihres Gartenhauses.
Für weiterführende Fragen zur Statik oder anderer Gartenhaus-Themen steht Ihnen unser freundlicher und kompetenter Service zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Telefax: 04271-9350-22
E-Mail: info@hgm-motzner.deKontaktformularFacebookInstagram